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Immaterielles Kulturerbe

Die UNESCO setzt sich für den Schutz und die Erhaltung des „kulturellen Erbes“ ein. Dies gilt einerseits für das materielle Kulturerbe (s. Welterbe), andererseits seit 2003 mit Beschluss der „UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ auch für „immaterielle Kulturgüter“. Zum immateriellen Kulturerbe gehören mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste (Tanz, Theater, Musik), gesellschaftliche Rituale und Feste, Wissen um die Natur oder Handwerkskünste. Beispiele aus Österreich sind etwa der Montafoner Dialekt, die Wiener Kaffeehauskultur oder das Sensenschmieden.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024